Auftragsverarbeitungsvertrag.
Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten lassen, brauchen Sie einen schriftlichen Vertrag dafür. Wir haben einen — mit namentlich benannten Unterauftragnehmern. Hier steht, was drin ist und wie Sie ihn bekommen.
Kurz gesagt
- Wir stellen einen Auftragsverarbeitungsvertrag bereit, wenn Sie ihn brauchen.
- Die Unterauftragnehmer stehen darin namentlich, nicht als Kategorie.
- Diese Seite ist kein Vertragstext. Der Vertrag kommt als Dokument.
- Fragen Sie ihn beim Angebot mit an — dann liegt er Ihrer Rechtsabteilung früh vor.
Warum Sie einen brauchen könnten
Wenn Ihre Anfragen an uns personenbezogene Daten enthalten — Namen, geschäftliche E-Mail-Adressen, Telefonnummern —, verarbeiten wir diese Daten in Ihrem Auftrag. Nach der Datenschutz-Grundverordnung braucht das einen schriftlichen Vertrag, der festlegt, was wir damit tun dürfen und was nicht.
In der Praxis fragt das jede Rechtsabteilung und jede Einkaufsabteilung ab einer gewissen Unternehmensgröße. Deshalb ist es besser, den Vertrag gleich mitzuschicken, statt ihn nach der ersten Prüfungsrunde nachzureichen.
Was er abdeckt
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, bezogen auf die Leistung, die Sie einkaufen
- Art und Zweck der Verarbeitung sowie die Kategorien der betroffenen Daten
- Weisungsbindung: Wir verarbeiten nur auf Ihre Weisung und nur zu dem Zweck, für den Sie uns beauftragt haben
- Unterauftragnehmer namentlich benannt, mit Regelung zur Zustimmung bei Wechseln
- Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten
- Löschung oder Rückgabe der Daten am Ende der Zusammenarbeit
- Unterstützung bei Betroffenenanfragen und bei Meldungen von Vorfällen
Was diese Seite nicht ist
Diese Seite ist kein Vertragstext und keine Rechtsberatung. Sie erklärt, was es gibt und wie Sie es bekommen. Der Vertrag selbst ist ein Dokument mit den Klauseln, die Ihre Rechtsabteilung prüfen kann.
Wir behaupten auch nicht, dass unsere Vorlage für jeden Fall passt. Wenn Sie eigene Anforderungen oder Standardklauseln haben, schicken Sie sie mit — dann sehen wir, was sich verbinden lässt.
Wie Sie ihn bekommen
Fragen Sie ihn beim Angebot mit an, oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir schicken ihn Ihnen zusammen mit dem Angebot, damit Ihre Prüfung nicht am Ende der Beschaffungsrunde hängt.
Wenn Sie zu einem bestimmten Punkt eine Erklärung brauchen — etwa zu einem bestimmten Unterauftragnehmer oder zu einer Aufbewahrungsfrist —, sagen Sie es uns. Wir antworten schriftlich, statt am Telefon.
Häufige Fragen
Bekommen wir den Vertrag vor der Entscheidung?
Ja. Fragen Sie ihn beim Angebot mit an, dann liegt er früh vor. Sie sollen ihn prüfen können, bevor Sie sich festlegen.
Sind die Unterauftragnehmer namentlich genannt?
Ja. Wir nennen sie einzeln, nicht als Kategorie — sonst wäre der Vertrag für Ihre Prüfung wertlos.
Können wir eigene Klauseln einbringen?
Schicken Sie sie mit. Wir sehen uns an, was sich verbinden lässt, und sagen Ihnen, wo es nicht geht — statt eine Klausel zu unterschreiben, die wir nicht einhalten.
Was passiert bei einem Vorfall?
Der Vertrag regelt, wie wir Sie informieren und unterstützen. Die Einzelheiten stehen dort, nicht auf dieser Seite.
AVV · WOHIN IHRE DATEN GEHEN
IHRE SEITE
Ihre Dokumente
zur Verarbeitung über die API geschickt
WIR
Workhorse
leitet sie durch, führt die Aufzeichnungen
DER MODELLANBIETER
DeepSeek
betreibt das Modell — ein benannter Unterauftragnehmer
- Unterauftragnehmer im AVV benannt
- Nur zur Ausführung Ihrer Anfragen übermittelt
- Löschbedingungen schriftlich
Sagen Sie uns, was Sie heute einsetzen.
Schicken Sie uns Ihr Monatsvolumen und Ihren aktuellen Anbieter. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags — mit einem Preis und einer festen Ansprechperson.